Presse

Für Redaktionen und Fachmedien

Ich prüfe für deutschsprachige Käufer die Unterlagen von Immobilien auf Mallorca, bevor sie sich vertraglich binden. Für Beiträge, Interviews und Recherchen stehe ich als Auskunftsperson zur Verfügung. Ich vermittle keine Immobilien und nehme keine Provision, in keine Richtung, weshalb ich zu Befunden auch dann Auskunft geben kann, wenn sie unbequem sind.


Themen

Fertige Beitragsvorschläge

Jedes dieser Themen kann ich als Fachbeitrag ausarbeiten, als Interview beantworten oder mit belegten Fällen unterlegen. Formulierung, Länge und Schwerpunkt richten sich nach Ihrem Format.

01

Bestandsschutz ist keine Legalität

Der teuerste Irrtum deutscher Käufer: Nach acht Jahren droht auf den Balearen kein Abriss mehr, genehmigt ist der Bau damit nicht. Was das für Sanierung, Erweiterung und Finanzierung bedeutet.

02

Die ETV-Ferienvermietungslizenz beim Kauf

Warum ein Preisaufschlag von 15 bis 25 Prozent an Bedingungen hängt, die kaum ein Käufer prüft, und was beim Eigentümerwechsel tatsächlich passiert.

03

Was die Nota Simple nicht zeigt

Das wichtigste Dokument im spanischen Immobilienkauf und die acht Fragen, die es systematisch nicht beantwortet.

04

Okupas: Rechtslage und Wirklichkeit

Seit April 2025 gilt das Schnellverfahren. Warum die verbreitete Zahl von 15 Tagen in die Irre führt und warum die Ferienimmobilie schwächer geschützt ist als die Erstwohnung.

05

Der Widerspruch im Exposé

Ein realer Fall: 1.600 m² in der Datentabelle, 2.005 m² im Beschreibungstext desselben Prospekts, bei einem beworbenen Bauprojekt, dessen Zulässigkeit genau von dieser Fläche abhängt.

06

Wer im spanischen Kaufprozess eigentlich prüft

Notar, Makler, Anwalt, Bausachverständiger, Tasador: wer was prüft, wer wofür bezahlt wird und welche Lücke dadurch offen bleibt.


Zum Zitieren

Belegte Zahlen zum Immobilienkauf auf Mallorca

Markt und Käuferstruktur

39 Prozent

Anteil deutscher Käufer an allen ausländischen Immobilienkäufern auf den Balearen im Jahr 2025. Zweitplatziert sind britische Käufer mit 9,4 Prozent. Quelle: Jahrbuch 2025 der spanischen Notarkammer.

32,3 Prozent

Anteil ausländischer Käufer an allen Immobilienkäufen auf den Balearen im zweiten Quartal 2026, der höchste Wert aller spanischen Regionen. Quelle: Estadística Registral Inmobiliaria des Colegio de Registradores.

4.311 €/m²

Durchschnittlicher Quadratmeterpreis auf den Balearen im zweiten Quartal 2026, der zweithöchste Wert aller spanischen Regionen. Quelle: Colegio de Registradores.

Rund 30.000

Bauten auf suelo rústico auf den Balearen, die nach Schätzungen der Regionalregierung ganz oder teilweise ohne Genehmigung errichtet wurden.

Hinweis zur Verwechslungsgefahr: In der Berichterstattung kursieren zwei verschiedene Zahlen von 39 Prozent. Gemeint ist oben ausschließlich der Anteil der Deutschen an den ausländischen Käufern (2025). Davon zu unterscheiden ist der Anteil internationaler Käufer an allen Käufern, der im ersten Quartal 2026 ebenfalls bei rund 39 Prozent lag.

Rechtliche Eckdaten

Acht Jahre

Verjährungsfrist für die Verfolgung von Bauverstößen auf den Balearen. Danach droht kein Abriss mehr, legalisiert ist der Bau dadurch nicht.

10 / 12,5 / 15 Prozent

Gestaffelte Abgabe bei der Legalisierung nach dem seit Mai 2024 geltenden Dekret, je nach Jahr der Antragstellung. Gilt nur außerhalb geschlossener Ortslagen, also auf suelo rústico.

15 bis 25 Prozent

Preisaufschlag für Objekte mit bestehender ETV-Ferienvermietungslizenz, nach unabhängigen Schätzungen. Die Lizenz hängt am Objekt, geht aber nur unter Bedingungen auf den Käufer über.

10 bis 14 Prozent

Kaufnebenkosten auf Mallorca, bezogen auf den Kaufpreis. Größter Posten ist die Grunderwerbsteuer (ITP).

3 Prozent

Einbehalt, den der Käufer bei nicht in Spanien ansässigen Verkäufern über das Modelo 211 abführen muss. Versäumt er es, haftet er.

3. April 2025

Seit diesem Tag werden Hausfriedensbruch (Art. 202 CP) und Usurpation (Art. 245 CP) durch die Ley Orgánica 1/2025 im Schnellverfahren verhandelt. Eine gesetzliche Räumungsfrist von 15 Tagen enthält die Reform nicht.

Alle Angaben sind auf der jeweiligen Themenseite im Wissensbereich mit Fundstelle ausgeführt. Für die Verwendung in einem Beitrag stelle ich die Quellen gern zusammen.


Zur Person

Vincent Klug

Deutscher, in Palma de Mallorca ansässig. Arbeitet seit Jahren auf der professionellen Seite von Immobilientransaktionen, überwiegend mit deutschsprachigen Beteiligten. Kein Makler, kein Anwalt, kein Bausachverständiger. Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Spanisch.

Vincent Klug, Kaufprüfung Mallorca

Pressefoto zur honorarfreien Verwendung im Zusammenhang mit einem Beitrag. Höhere Auflösung auf Anfrage.

Kurzprofile zum Übernehmen

Eine Zeile:

Vincent Klug prüft für deutschsprachige Käufer die Unterlagen von Immobilien auf Mallorca, bevor der Kauf verbindlich wird.

Etwa fünfzig Wörter:

Vincent Klug betreibt mit Kaufprüfung Mallorca eine unabhängige Vorab-Prüfung von Immobilienunterlagen für deutschsprachige Käufer. Geprüft werden Registerauszug, Kataster, Baugenehmigungen, Bewohnbarkeitsbescheinigung und Ferienvermietungslizenz, jeweils im Abgleich gegeneinander und mit dem Exposé. Abgerechnet wird zum Festpreis, ohne Provision und ohne Beteiligung am Kauf.


Für Podcasts und Interviews

Mögliche Gesprächsbögen, jeweils fünfundvierzig Minuten füllend und ohne Fachjargon:

  • Warum im spanischen Kaufprozess niemand für den Käufer prüft, und was Deutsche deshalb systematisch falsch annehmen
  • Die fünf Dokumente, die vor jeder Anzahlung vorliegen sollten
  • Die Immobilie, die es rechtlich nicht gibt: nicht eingetragene Bauten und ihre Folgen beim Weiterverkauf
  • Ferienvermietung auf Mallorca: was die Lizenz wert ist und woran ihre Übertragung scheitert
  • Geerbte Immobilie auf Mallorca: warum der Verkauf oft Monate länger dauert als gedacht

Material auf Anfrage: vollständiger Beispielbericht als PDF, anonymisierte Fallbeispiele, Bildmaterial und Quellenangaben. Schreiben Sie mir kurz, was Sie brauchen, und in welchem Zeitrahmen.