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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca

Rechnen Sie beim Immobilienkauf auf Mallorca mit Nebenkosten in der Größenordnung von 10 bis 14 Prozent des Kaufpreises. Den größten Einzelposten bildet die Erwerbsteuer, dazu kommen Notar, Grundbuch, Anwalt und gegebenenfalls Makler. Bei einem Kaufpreis von einer Million Euro sind das 100.000 bis 140.000 Euro zusätzlich.


Die einzelnen Posten

  • Erwerbsteuer (ITP) beim Kauf von privat, gestaffelt nach Kaufpreis — der mit Abstand größte Posten
  • Beim Neubau vom Bauträger stattdessen IVA zuzüglich Beurkundungssteuer (AJD)
  • Notarkosten für die Beurkundung
  • Grundbuchkosten für die Eintragung
  • Anwaltshonorar, üblicherweise 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises zzgl. IVA
  • Maklerprovision, soweit sie vertraglich auf den Käufer entfällt
  • Gutachten, Aufmaß und Beschaffung von Unterlagen, falls erforderlich

Was regelmäßig unterschätzt wird

Die Bemessungsgrundlage der Erwerbsteuer ist nicht in jedem Fall der vereinbarte Kaufpreis. Existiert für das Objekt ein valor de referencia, wird dieser herangezogen, wenn er höher liegt. Für manche Objekte — insbesondere auf suelo rústico — existiert kein Referenzwert; dann gilt der Kaufpreis. Ob ein solcher Wert besteht, lässt sich vorab bescheinigen lassen.

Ein zweiter Punkt betrifft nicht in Spanien ansässige Verkäufer: Der Käufer ist verpflichtet, 3 Prozent des auf sie entfallenden Kaufpreisanteils einzubehalten und über das Modelo 211 abzuführen. Das ist keine Steuer des Käufers, aber seine Pflicht — und wird sie versäumt, haftet er.

Praktisch heißt das: Die Nebenkosten sind nicht nur eine Zahl für die Finanzierungsplanung, sondern selbst ein Prüfpunkt. Ob ein Referenzwert existiert, wie die Verkäufer steuerlich ansässig sind und wer die Maklerprovision trägt, gehört vor der Reservierung geklärt.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten auf Mallorca?

Insgesamt etwa 10 bis 14 Prozent des Kaufpreises, abhängig davon, ob von privat oder vom Bauträger gekauft wird und wie die Anwalts- und Maklerkosten verteilt sind.

Was ist der valor de referencia?

Ein von der Verwaltung festgelegter Referenzwert, der als Bemessungsgrundlage für die Erwerbsteuer dient, wenn er über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Für manche Objekte existiert kein solcher Wert; das lässt sich bescheinigen lassen.

Was hat es mit dem 3-Prozent-Einbehalt auf sich?

Verkauft eine nicht in Spanien ansässige Person, muss der Käufer 3 Prozent des auf sie entfallenden Kaufpreisanteils einbehalten und über das Modelo 211 an die Finanzverwaltung abführen. Die steuerliche Ansässigkeit aller Verkäufer sollte deshalb vor Vertragsentwurf geklärt sein.


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