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Anwalt oder Kaufprüfung — und in welcher Reihenfolge

Beides, in dieser Reihenfolge: erst die Prüfung, dann der Anwalt. Der Abogado führt Sie rechtssicher durch Vertrag und Beurkundung und rechnet dafür üblicherweise 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises ab. Er wird aber typischerweise erst nach der Reservierung eingeschaltet — also nachdem Geld gebunden ist. Die Vorab-Prüfung läuft in dem Fenster davor, in dem Informationen noch den Preis verändern können, und übergibt dem Anwalt einen geordneten Aktenstand.


Was der Anwalt macht

Der Abogado prüft die Rechtslage, entwirft oder verhandelt den Kaufvertrag, begleitet die Beurkundung beim Notar und sorgt für die Eintragung. Er haftet für seine Beratung. Das ist unverzichtbar, und nichts hier ersetzt es.

Üblich sind 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich IVA — bei zwei Millionen Euro also 10.000 bis 30.000 Euro.

Warum die Reihenfolge über den Preis entscheidet

In der Praxis läuft es fast immer so ab: Besichtigung, mündliche Einigung, Reservierung mit Anzahlung, dann der Arras-Vertrag über rund zehn Prozent — und irgendwo dazwischen wird der Anwalt eingeschaltet. In dem Moment ist Geld gebunden und die Verhandlungsposition schwach.

Informationen sind vor der Reservierung Geld wert und danach nur noch ein Ärgernis. Ein Fund, der vor der Bindung auftaucht, verändert den Preis oder verhindert den Kauf. Derselbe Fund nach dem Arras-Vertrag kostet Sie im Zweifel die Anzahlung.

Der Unterschied in der Vergütung

Ein Honorar, das prozentual am Kaufpreis hängt, wächst mit dem Kaufpreis und entfällt, wenn nicht gekauft wird. Das ist bei Anwälten marktüblich und kein Vorwurf — es ist aber eine Struktur, die man kennen sollte. Ein Festpreis ist die einzige Vergütungsform, bei der es dem Prüfenden wirtschaftlich gleichgültig ist, ob Sie kaufen.

Die sinnvolle Kombination: Vorab-Prüfung vor der Reservierung, Anwalt ab dem Vertragsentwurf. Der Anwalt arbeitet dann schneller und günstiger, weil er einen geordneten Aktenstand bekommt statt bei null anzufangen.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt beim Immobilienkauf auf Mallorca?

Üblicherweise 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich IVA, je nach Kanzlei und Komplexität. Bei einem Kaufpreis von zwei Millionen Euro entspricht das 10.000 bis 30.000 Euro.

Brauche ich beides — Anwalt und Kaufprüfung?

Der Anwalt ist unverzichtbar; er leistet die Rechtsberatung und begleitet die Beurkundung. Die Vorab-Prüfung ersetzt ihn nicht, sondern läuft davor: Sie klärt, ob ein Objekt die Mühe überhaupt wert ist, und übergibt einen geordneten Aktenstand.

Wann sollte ich den Anwalt einschalten?

Spätestens beim Vertragsentwurf, besser schon davor. Der häufigste Fehler ist, ihn erst nach der Reservierung oder nach dem Arras-Vertrag einzuschalten — dann ist bereits Geld gebunden.


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