Die NIE-Nummer beim Immobilienkauf
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die spanische Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer. Ohne sie können Sie in Spanien keine Immobilie beurkunden, keine Steuern abführen und in der Regel kein Konto für den Kauf nutzen. Beantragen können Sie sie in Spanien bei der Ausländerbehörde oder Nationalpolizei, in Deutschland über die spanischen Konsulate oder per Vollmacht durch einen Vertreter in Spanien. Beginnen Sie damit, sobald der Kauf konkret wird — sie ist regelmäßig der Engpass im Zeitplan.
Wofür Sie die NIE beim Kauf brauchen
- Beurkundung beim Notar — ohne NIE keine Escritura
- Zahlung der Erwerbsteuer (ITP) und aller weiteren Steuern
- Eintragung im Grundbuch
- Eröffnung oder Nutzung eines spanischen Bankkontos für den Kaufpreis
- Verträge für Wasser, Strom und Gemeinschaft nach dem Kauf
Die drei Wege zur NIE
- In Spanien: Termin (cita previa) bei der Oficina de Extranjería oder einer Comisaría der Nationalpolizei — auf Mallorca in Palma. Termine sind knapp; planen Sie Vorlauf ein
- In Deutschland: über das für Ihren Wohnort zuständige spanische Konsulat. Dauert meist länger, erspart aber die Reise
- Per Vollmacht: ein Bevollmächtigter in Spanien (häufig der Abogado oder eine Gestoría) beantragt die NIE für Sie — der übliche Weg, wenn der Kauf bereits läuft
Welche Unterlagen verlangt werden
- Formular EX-15, ausgefüllt und unterschrieben
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis samt Kopie
- Begründung des Antrags — der beabsichtigte Immobilienkauf genügt, idealerweise mit Beleg (etwa Reservierung oder Maklerbestätigung)
- Gebührenzahlung über das Formular Modelo 790 (Código 012) — die Gebühr liegt bei rund zehn Euro
- Bei Vollmacht: notarielle, für Spanien taugliche Vollmacht (poder), aus Deutschland mit Apostille
Der häufigste Zeitplanfehler: Die NIE wird erst beantragt, wenn der Arras-Vertrag schon unterschrieben ist — und dann läuft die Frist zur Beurkundung gegen die Terminlage der Behörden. Beantragen Sie die NIE, sobald die Objektsuche ernst wird, nicht erst beim konkreten Objekt.
Die NIE ist eine Identifikationsnummer, kein Aufenthaltstitel und keine steuerliche Ansässigkeit. Sie werden durch die NIE nicht in Spanien steuerpflichtig — sie ermöglicht lediglich, dass Sie als Ausländer am spanischen Rechts- und Steuerverkehr teilnehmen können.
Die NIE ist beantragt, aber Sie wissen nicht, ob die Unterlagen Ihres Wunschobjekts in Ordnung sind?
Schicken Sie mir Link oder Exposé des Objekts. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung, ob dieser Punkt hier relevant ist — kostenlos und ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, eine NIE zu bekommen?
Je nach Weg und Terminlage von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. In Spanien ist meist die Terminvergabe der Engpass, beim Konsulat die Bearbeitungszeit. Wer per Vollmacht beantragt, ist von der eigenen Reiseplanung unabhängig.
Kann ich ohne NIE eine Immobilie reservieren?
Ja — Reservierung und Arras-Vertrag sind ohne NIE möglich. Spätestens zur Beurkundung beim Notar und für die Steuerzahlung brauchen Sie sie zwingend. Genau deshalb sollte der Antrag laufen, bevor Fristen aus dem Arras-Vertrag drängen.
Brauchen beide Ehepartner eine NIE?
Jede Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden soll, braucht eine eigene NIE. Kaufen Sie gemeinsam, beantragen Sie beide Nummern parallel.